Wir beraten Wohnungsinhaber in allen wohnrechtlichen Fragen:
BERATUNG
Beratung in allen wohnrechtlichen Fragen (Mietzins- und Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung im Wohnungseigentum, Mieterwechsel, Vertragsgestaltung, etc.)
ÜBERPRÜFUNG
Überprüfung von Mietzins- und Betriebskostenabrechnungen
EINBRINGUNG
Einbringung von Anträgen (z.B.: Feststellung der Angemessenheit des Hauptmietzinses, Erzwingung notwendiger Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Kautionsrückforderung, Durchsetzung von Verwalterpflichten, Anerkennung als Hauptmieter etc.)
Die Vertretung vor der Schlichtungsstelle und Außerstreitabteilungen der Gerichte ist mit Ausnahme von Barauslagen und Sachverständigengebühren kostenlos. Vor der Anrufung der Schlichtungsstelle oder den Gerichten versuchen wir aber immer eine gütliche Bereinigung durch Intervention beim anderen Teil herbei zu führen.